Deutschland:
"Das Land der Dichter und Denker"
"Mein Motorrad Bild"

BSA Métisse von 1971
Axel Springer verklagt
Motorrad-bild.de
wegen
Markenrechtsverletzung
Ouelle:
Hasso von
Eichstedt - 20.3.2008 (www.aktuelle-pressemappen.de)
1. Pressemeldung
20.3.2008
Der Medienmulti Axel Springer AG expandiert, neue Märkte verspricht
das Internet. Hier liegt die Zukunft für Information, Unterhaltung und
Werbung. Web 2.0 sei Dank. Löste vor einigen Jahren das World Wide Web
bei den Verantwortlichen lediglich nur ein müdes Lächeln sowie die
Einschätzung "braucht doch kein Mensch“ aus, stehen die Segel
inzwischen auf Sturm. Fast könnte bei einigen der Eindruck entstehen,
den Anschluss verpasst zu haben. Spätestens aber dann, wenn sich zum
geplanten Online-Auftritt kein passender Domain-Name mehr finden
lässt. Die Auswahl noch verfügbarer Internetadressen ist inzwischen
gering.
Stellt sich die Frage, was tun. Den gewünschten Domain-Namen regulär
abkaufen, ist eine Möglichkeit. Es lässt sich aber auch anders
versuchen. Zum Beispiel mit einer Klage auf Markenrechtsverletzung
sowie dem damit verbundenen Anspruch auf Herausgabe des gewünschten
Domain-Namens.
Was das bedeuten kann, muss zur Zeit der Journalist und Fotograf Winni
Scheibe erleben. Seit 30 Jahren ist der Pressemann aktiv, vor rund
zehn Jahren sicherte er sich die Internetadresse motorrad-bild.de. Es
ist eine vollkommen neue Wortzusammenstellung, einen vergleichbaren
Titel im Online- oder Print-Bereich gab und gibt es bis heute nicht,
als Markenzeichen war motorrad-bild.de ebenfalls nicht geschützt und
ist es bis jetzt auch noch nicht.
Anfang 2003 ging Scheibe auf Sendung. Seine Idee für diese vollkommen
banner- und werbefreie Webseite war denkbar einfach.
Über das "www" sollten Motorradfans sein umfangreiches Archiv sowie
aktuelle Beiträge wie eine virtuelle Bibliothek nutzen können. Für
alle User frei zugänglich und kostenlos. Im Laufe der Jahre hat sich
Motorrad-Bild zu einem eigenständigen, unverwechselbaren und mit
nichts vergleichbaren Internet-Auftritt entwickelt. Gut 500 Beiträge
rund um das Thema Motorrad vom Autor Scheibe lassen sich mittlerweile
in Motorrad-Bild aufrufen, in Fachbüchern abgedruckt kämen locker 25
Bände zusammen.
Fast pünktlich zum fünften Geburtstag von Motorrad-Bild erhielt am 7.
Februar 2008 der engagierte Internet-Journalist eine Abmahnung von der
Axel Springer AG. In dem Schreiben wurde erklärt, dass man eben auf
die Seite aufmerksam geworden wäre und eine Kennzeichenverletzung zu
den bekannten Springer Titeln "Bild“, „Reise Bild“, „Sport Bild“,
„Auto Bild“, „Bild der Frau“, „TierBILD“, „Bild TV“,
„Bild am Sonntag“, „Computer Bild“ , „Bild Woche“ usw erkenne. Darüber
hinaus wurde der Vorwurf erhoben, Scheibe nutze für seine
geschäftliche Tätigkeit die Wertschätzung der Springer Medienprodukte.
Zusätzlich zu den üblichen Aufforderungen in der Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung das Zeichen Motorrad Bild für ein
Online-Magazin nicht weiter zu nutzen, wurde auch die Übertragung des
Domain-Namens Motorrad-Bild.de auf die Axel Springer AG eingefordert.
Gegen alle Vorwürfe wurde durch eine Verdi Rechtsanwältin Widerspruch
eingelegt.
Am 13. März 2008 wurde Scheibe vom Landgericht Köln eine
einstweilige Verfügung mit dem Verbot der Weiterbetreibung seines
Online Magazins zugestellt.
Auch dagegen wurde Widerspruch eingelegt.
Der Aufforderung Motorrad-Bild vom Netz zu nehmen, wurde von Scheibe
nicht befolgt. Diese Handlung hätte einer Beweisvernichtung geglichen,
sämtliche Inhalte von Motorrad-Bild wären vollständig und
unwiderruflich im momentanen Stand auf dem Server vernichtet worden.
Gleichbedeutend einer Buchverbrennung.
Der bloße Vergleich des Titels „MOTORRAD bild das online
magazin“, das von dem bekannten Stuttgarter Grafiker Wolfgang Müller
entworfen wurde, zu den aufgeführten „Bild“-Logos lässt keine
Ähnlichkeit erkennen und den Unterschied zwischen dem Begriff Motorrad
zum Auto, einer Frau oder einem Computer sollten Internetnutzer sehr
wohl kennen.
Recherche-Quellen:
www.dpma.de,
Deutsches
Patentamt, kostenlose Recherche zu Markenschutz, eine Marke „Motorrad-Bild.de“
lässt sich nicht finden
www.titelschutzanzeiger.de,
TitelschutzAnzeiger, kostenlose Recherche zu geschützten Titeln, ein
Titel Мotorrad-Bild.de lässt sich nicht finden
2. Pressemeldung
28.3.2008
Staatliche Hilfe bei Vernichtung von geistigem Eigentum?
Springer
AG setzt per Gericht Löschung des Online-Magazins „MOTORRAD-bild“ durch!
Ouelle: Hasso von Eichstedt -
28.3.2008 (www.aktuelle-pressemappen.de)
Die
Axel Springer AG fürchtet um großen Schaden und muss sich wehren, mit
allen juristischen Mitteln. Gegen den Journalisten Winni Scheibe und
seine Web-Seite „MOTORRAD-bild“. Die Klage:
Markenrechtsverletzung bzw. Verwechslungsgefahr durch das Logo „MOTORRAD-bild“
und den Domain-Namen „motorrad-bild.de“.
Es ist eine Markenrechtsklage gegen „MOTORRAD-bild“, einem
Online-Magazin mit einem Logo, das es ein zweites Mal aber überhaupt
nicht gibt. Weder im Medienangebot der Axel Springer AG, nicht bei den
Printmedien und nicht in Online-Angeboten und auch sonstwo nicht.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, „das darf es doch nicht
geben, nicht in unserem Land“. Das Rechtsempfinden erleidet einen
empfindlichen Schaden.
Dennoch, die Rechtsverletzung wiegt schwer. So schwer, dass das
Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung vom 06.03.2008 ( 31
O 123/08 ) den Beschluss erlässt:
„Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 14, 15 MarkenG, 91,
890, 936 ff. ZPO im Weg der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen
der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet:
1)
Der Antragsgegner hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden
Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft –
oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im
geschäftlichen Verkehr
a) ein Online-Magazin unter der Website motorrad-bild.de zu betreiben
oder betreiben zu lassen.
b) den Titel „MOTORRAD – bild das online magazin“ für ein
Online-Magazin zu verwenden und/oder verwenden zu lassen und/oder
unter diesem Zeichen ein Online-Magazin zu betreiben und/oder
betreiben zu lassen“.
Der Widerspruch
wurde durch das OLG Köln zurückgewiesen, ein rechtsgültiger Beschluss,
dem sich der Bürger zu beugen hat. Ohne „wenn und aber“?Die
journalistischen Veröffentlichungen in Winni Scheibes Online-Magazin
genießen den Schutz des Urheberrechts. Die Webseite „MOTORRAD
– bild das online magazin“ stellt nach § 4 UrhG ein Sammelwerk/
Datenbankwerk dar. Nach § 15 UrhG haben Autoren und Fotografen das
Recht, ihre Werke frei zu verwerten und nach § 19a UrhG für jedermann
öffentlich zugänglich zu machen.
Seine Homepage
beinhaltet rund 500 Berichte rund um das Hobby Motorrad, Technik und
Freizeit, die in den vergangenen 30 Jahren alle von ihm selbst
erstellt worden sind. Als Druckwerk würden diese Beiträge über 25
Bücher ergeben.
Vernichtet: Durch
die Löschung am 26. März 2008 ist es mit der freien Verfügbarkeit
dieses virtuellen journalistischen Sammelwerkes für Motorradfans, aber
auch als Bibliothek für Pressekollegen, vorbei. Das im Internet frei
zur Verfügung gestellte geistige Eigentum musste vernichtet werden,
wie die Bücherverbrennungen in den finstersten Jahren Deutscher
Geschichte. Hat
man in Deutschland aus der Geschichte eigentlich nichts gelernt?
Donnerstag, 3. April 2008, 12:00
Uhr, findet im Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, Raum 235, die
mündliche Verhandlung statt. Jeder,
der das Urheberrecht und die Pressefreiheit in Einklang mit der
Demokratie für das höchste Gut unserer Gesellschaft in Deutschland
betrachtet, sollte diesen Termin nicht verpassen - es wird bestimmt
spannend.
3.
Pressemeldung August 2008
In eigener Sache
www.winni-scheibe.com
Springer inszeniert
feindliche Übernahme von motorrad-bild.de
“Rechtsstaat im neuen
Bild“
Der
Axel Springer Verlag („Bild“ - Zeitung) verklagte Winni Scheibe und
sein Online-Magazin „Motorrad-bild“ wegen Markenrechtsverletzung,
beantragte beim LG Köln ein Eilverfahren und erwirkte die Löschung der
seit fünf Jahren etablierten Homepage. An den bereits sicher
geglaubten Domain-Namen „motorrad-bild.de“ kam der
milliardenschwere Konzern
allerdings nicht heran. Die Mediengewerkschaft Ver.di hatte ihrem
Mitglied Scheibe Deckungszusage erteilt, verweigerte dann aber die
Kostenübernahme.
Mit
richterlicher Anordnung wurde „im Land der Dichter und Denker“
geistiges Eigentum und zukunftsweisende Internet-Innovation
willkürlich vernichtet. Die wegen Dringlichkeit und ohne mündliche
Verhandlung durch den Kölner Gerichtsbeschluss erzwungene Löschung des
Online-Magazins „Motorrad-bild“ muss als Presse-Zensur und als
Veröffentlichungsverbot bewertet werden. Um es ausdrücklich zu
betonen: Mit dem Beschluss der Justizbehörde musste die Internet-Seite
„Motorrad-bild“ gelöscht und nicht nur „einfach“ abgeschaltet werden.
Nach einer aufwendigen Überarbeitung der Homepage nennt Herausgeber
Winni Scheibe sein Online-Magazin nun: „winni-scheibe.com“.
Die ursprüngliche Absicht des
Springer-Verlages, zunächst durch eine einschüchternde Abmahnung und
wenig später mit geballter Macht des Rechtsstaates über ein
gerichtliches Eilverfahren in den Besitz des Domain-Namens „motorrad-bild.de“
zu kommen, schlug indes fehl. Im nächsten Versuch bot der Konzern für
die Übernahme des Domain-Namens „motorrad-bild.de“ die großzügige
Summe von 1000 Euro an. Ein weiteres Angebot seitens des Verlages an
Domain-Inhaber Scheibe würde nicht mehr erfolgen.
Journalist Winni Scheibe, 56, seit fast 30 Jahren Mitglied in der
Mediengewerkschaft Ver.di, erhielt für seine Auslagen der Anwalts- und
Gerichtsgebühren eine schriftliche Deckungszusage von 75%. Als nach
etlichen Wochen noch keine Zahlung der ca. 5000 Euro erfolgt war,
fragte Scheibe bei Ver.di nach und musste zur Kenntnis nehmen, dass er
die versprochene Unterstützung in den Wind schreiben kann.
„
...
das Online-Magazin sei eine Hobby-Seite gewesen und somit ein
Privatvergnügen, für das Ver.di keine Kosten
übernehmen könne ... “,
so aus dem Fachbereich Medien, Ver.di Landesbezirk Hessen.
Vorwürfe, Beschuldigungen und Ansprüche im Abmahnungsschreiben des
Springer-Verlages waren ungeheuerlich. Der Reise- und
Motorradjournalist Winni Scheibe hätte zur Selbstdarstellung und in
unerlaubter Weise die Wertschätzung der Springer-Medienprodukte für
seine geschäftliche Tätigkeit genutzt. Sein Homepage-Logo „MOTORRAD-bild
das online magazin“ sowie der Domain-Name „motorrad-bild.de“ wären
eine Markenrechtsverletzung des Springer-Logos "Bild". Folglich
beansprucht der Springer-Konzern den Internet-Zugang "motorrad-bild.de"
für sich. Der Streitwert war vorsorglich und vorerst auf 100.000 Euro
festgesetzt. Binnen Wochenfrist sollte die Unterlassungserklärung
abgegeben und die Übertragung des Domain-Namens "motorrad-bild.de"
zugunsten des Springer-Verlags ohne finanzielle Kompensation
veranlasst werden.
Vom eingelegten Widerspruch ließ sich das Medienunternehmen allerdings
nicht beeindrucken. Auf Antrag des mächtigen Verlagshauses wurde Mitte
März 2008 vom Kölner Landgericht der Beschluss für eine einstweilige
Verfügung erlassen. Publizist Scheibe kam sich wie ein Krimineller
vor:
„
...
unter Androhung ...
und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung ...
eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder
der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im
geschäftlichen Verkehr ... ein Online-Magazin mit dem Titel und unter
dem Domain-Namen ´motorrad-bild` zu betreiben ... “
Seit Anfang 2003 war seine Homepage online. Das Magazin umfasste
mittlerweile rund 500 Berichte mit fast 10.000 Bildern zu den Themen
Reisen, Tourismus und Motorradsport. Seine Beiträge wurden über
vernetzte Verlinkungen weltweit von Usern genutzt. Es war eine frei
zugängliche virtuelle Bibliothek seiner bereits in Printmedien
veröffentlichten Artikel aus den vergangenen 30 Jahren, sowie
aktueller Publikationen. Ein kleines Mammutwerk, vergleichbar mit dem
Inhalt von über 25 Fachbüchern.
Am 3. April 2008 fand vor dem Kölner Landgericht die mündliche
Verhandlung statt. Der vorsitzende Richter analysierte scharfsinnig:
„
... eine Markenrechtsverletzung sei zwar nicht gegeben ... doch die
Verwechslungsgefahr zwischen dem Online-Magazin `motorrad-bild` und
den Springer-Publikationen liege auf der Hand ... das Wort `bild´ im
Domain-Namen `motorrad-bild.de´ erinnere ihn an die `Bild´ (Zeitung)
... das Rot im Titel käme dem Rot im Bild-Logo zum Verwechseln nahe
... ein Urteil könne er allerdings nicht fällen ... er müsse die Klage
an die nächst höhere Instanz weitergeben ...
er könne sich jedoch kaum vorstellen,
dass
Herr Scheibe im Geld schwimme ... .“
Die juristische Begründung für die dringende Löschung seines
Online-Magazins war für Scheibe nicht nachvollziehbar. Unter dem
gewaltigen Druck kam für ihn eine weitere gerichtliche
Auseinandersetzung jedoch nicht in Betracht. Es blieb nur der
erzwungene Vergleich zukünftig auf das Logo und den Domain-Namen „Motorrad-bild“
für sein Online-Magazin zu verzichten.
Das in deutschen Gesetzen verbriefte Recht und der Schutz auf
geistiges Eigentum wurde im gerichtlichen Verfahren in keinster Weise
gewürdigt, von Wettbewerbsfreiheit und einer Verhältnismäßigkeit
zwischen Kläger zum Beklagten ganz zu schweigen. Vertrauen und Glaube
in den Rechtsstaat, sowie die Glaubwürdigkeit von Ver.di sind für den
freien Journalisten Scheibe schwer erschüttert.
Jetzt schaute alle Welt auf die Olympischen Spiele in China und die
dort praktizierte Presse-Zensur. Für demokratische Länder mit freier
Presse ist dies nicht nachvollziehbar. Es hagelte Proteste. "Die beste
Demokratie, die Deutschland je hatte" (Zitat Bundespräsident Horst
Köhler), braucht sich da aber überhaupt nicht weit aus dem Fenster zu
lehnen: Armes Deutschland und großen Dank an Ver.di!
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