Ab dem 19. Januar 2013 wird es ernst. Wer
danach seine Fahrerlaubnis beantragt, erhält den befristeten
Führerschein. Nur wer einen älteren und damit unbefristeten
Führerschein besitzt, braucht seine Fahrerlaubnis erst
spätestens 2033 ins moderne Scheckkartenformat umzutauschen und
erst danach alle 15 Jahre neu zu beantragen.
Eine neue Führerscheinprüfung bzw. ein umfassender Gesundheitscheck wird dabei nicht verlangt – denn es geht in erster Linie um Dokumentensicherheit. Unter den ca. 50 Millionen deutschen Führerscheinen kursieren einige hunderttausend gefälschte oder verfälschte Führerscheine. Der neue EU-Führerschein gilt dagegen als sicher, wird zudem alle 15 Jahre ausgetauscht und unterbindet durch sein Euro-Register den sogenannten Führerscheintourismus. So wurden zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer entzogenen Führerscheine sozusagen postwendend in Tschechien nochmal gemacht. Damit ist aufgrund des EU-Registers jetzt Schluss.
24 Euro werden beim Tausch eines alten Führerscheins gegen das Scheckkartenformat fällig. Ob dieser Preis alle 15 Jahre neu gezahlt werden muss, steht laut Verkehrsministerium noch nicht fest.