- Ab dem 19.01.2013 sind neue Führerscheine auf 15 Jahre
befristet
- Für bis dahin absolvierte Führerscheine gilt eine Art
befristeter Bestandsschutz bis 2033
- Das Einstiegsalter für die Klasse AM (50cm³/45 km/h) bleibt
bei 16 Jahren
- Die Klasse AM bleibt im Pkw-Führerschein enthalten
- Die Limitierung der Höchstgeschwindigkeit für 16- und
17jährige A1- Führerschein Inhaber (80 km/h) entfällt, dafür
wird für A1-Fahrzeuge ein zusätzliches Leistungsgewicht von 0,1
kW/kg eingeführt
- Eine Liberalisierung des A1-Einschlusses in den
Pkw-Führerschein wurde abgelehnt
- Dreiräder gehören zur Fahrerlaubnisklasse A
- Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A1 dürfen dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 15kW fahren
- Die Leistung der Klasse A2 wird auf 35kW erhöht
- Beim Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A wird es nur noch
eine reduzierte praktische Prüfung von 40 Minuten geben
- Das Einstiegsalter für den Direktzugang zur Klasse A wurde von
25 auf 24 Jahre gesenkt
- Dreiräder mit mehr als 15kW können nur noch mit der Klasse A
ab 21 Jahren gefahren werden
- Die praktische Prüfung zum Erwerb der Führerscheinklasse A2
wurde für Inhaber des Pkw-Führerscheins, der bis zum 01.04.1980
erteilt worden ist, erleichtert
- Keine Motorrad-Anhängerklasse auch nicht für dreirädrige KfZ
- Prüfungsfahrzeug Klasse A1: min. 120cm³, min. 90 km/h, max.
0,1 kW/kg
- Prüfungsfahrzeug Klasse A2: min 400cm³, min. 130 km/h, max.
0,2 kW/kg, min 25kW
- Prüfungsfahrzeug Klasse A: min. 600cm³, min. 44kW
Übergangsregelungen
Inhaber der alten beschränkten Fahrerlaubnis Klasse A, die vor
dem 19.01.2013 absolviert worden sind, dürfen ab dem 19.01.2013
Krafträder der neuen Klasse A2 (35kW) und nach Ablauf von 2
Jahren nach der Erteilung der alten Klasse A unbeschränkte
Motorräder der Klasse A führen.